Eine Drohne gegen Wilderer in Südafrika – die HLO hilft

humanilog Customs Support Wildlife Protection Drone Ueberwachung von Landschaft mit Reservoir

Im März 2017 unterstützte die HLO die Association for Wildlife Protection e.V. („awp“) dabei, eine Drohne mit Wärmebildkamera von Freiburg nach Südafrika an das Ranger-Team im Great Fish River Reserve zu versenden. Der Verein awp arbeitet seit einigen Jahren an internationalen (Wild-)Tier- und Artenschutzprojekten.

Das Great Fish River Reserve liegt am östlichen Kap in Südafrika und beherbergt unzählige Arten, von denen einige besonders gefährdet sind. Mittlerweile gab es jedoch bereits einige Wilderei-Vorfälle. Laut des WWF Deutschland ist der illegale Handel mit Wildtieren der viertgrößte illegale Handel weltweit und bedroht besonders die Artenvielfalt, aber auch die Sicherheit und Gesundheit der Einheimischen. Vor allem die Ranger, die Zeuge von Wilderei-Verbrechen werden, sind der Gefahr ausgesetzt, von den Wilderern angegriffen zu werden und eventuell dabei auch tödlich verletzt zu werden.

Der Verein awp hat ein System zusammengestellt, das mit Hilfe einer Hochleistungs-Wärmebildkamera Wilderer in unwegsamen Gelände auch bei Nacht identifiziert. Damit können solche Angriffe entdeckt, verhindert und zudem juristisch nachweisbar werden. Dies sorgt nicht nur für einen erhöhten Schutz der Tiere, sondern auch für mehr Sicherheit für die Ranger. Die Drohne soll außerdem auch zu Forschungszwecken genutzt werden: Die Drohne kann auch zum Monitoring der Tiere eingesetzt werden, um schnell und einfach zu überprüfen ob Tiere bspw. erkrankt sind oder Nachwuchs da ist, ohne die Tiere dabei zu stören.

„Eine Drohne zum Artenschutz nach Südafrika zu schicken, das kann ja nicht so schwer sein. Dachten wir zumindest, denn das Gegenteil war der Fall.“ erzählt Mario, Projekt Koordinator von awp. Eine Drohne ist nicht sonderlich groß und kann eigentlich einfach per Post verschickt werden. Dem Versand der Drohne, die awp an das Reservat gespendet hat, wurden jedoch zuerst Steine in den Weg gelegt. Da die Drohne aufgrund der Wärmebildkamera als „Dual-use“ eingestuft wird und somit unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, verbot der Zoll awp zunächst, diese auszuführen. Die HLO konnte jedoch helfen und die Ausfuhr mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ermöglichen, so dass der Zoll kurze Zeit später grünes Licht für den Versand geben konnte: „Ohne die umfangreiche und unermüdliche Unterstützung der HLO hätten wir es nie geschafft, die vielen Hürden aus Zollbestimmungen, Ausfuhrgenehmigungen, Einfuhrzöllen und Anträgen zu überwinden. Deshalb trägt die HLO einen entscheidenden Anteil daran, dass unsere Drohne heute hilft, bedrohte Tierarten zu schützen und Wilderer zu vertreiben.“, so Mario von der awp.

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